In Baden-Württemberg ergibt sich die sachliche Zuständigkeit der Gemeinden bei der Wahrnehmung polizelicher Aufgaben aus dem
(Baden-Württembergisches Polizeigesetz )
und die
Bestellung von Vollzugsbediensteten aus
Reaktion der Stadtverwaltung meiner Heimatstadt zu meinem Weltmeistertitel :
Sehr geehrter Herr Bott,
leider können wir Ihnen keine Ärmelabzeichen des gemeindlichen Vollzugsdienstes herausgeben.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
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