in alphabetischer Reihenfolge
Die sachliche Zuständigkeit der
Verkehrsüberwachungsbehörden in Bayern
ergibt sich aus der
Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht
(ZuVOWiG)
In Ergänzung hierzu
Allgemeines Ministerialblatt ( AllMBl 2006 S. 161 )
andrat des Landkreise Eine sehr ausführliche Abhandlung zu Grundlagen und praktischer Umsetzung der Kommunalen Verkehrsüberwachung in Bayern findet sich in der Dissertation von
Herrn Dr. Alexander Legler,
Landrat des Landkreises Aschaffenburg
Politesse
Angestellte des Landes Bayern, die ihren Dienst auf einer Polizeistation versieht und für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Die Uniform ist blau, ebenso das Ärmelabzeichen.
Dienstorte, soweit bekannt: Freilassing, Berchtesgaden, Kronach
KOMMUNALE VERKEHRSSICHERHEIT OBERLAND
Die kommunale Verkehrssicherheit Oberland hat ihren Sitz in Bad Tölz.
Die im Jahr 2007 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zuständig für die Überwachung des fließenden, sowie des ruhenden Verkehrs in über 70 bayrischen Städten und Gemeinden.
Eine Übersicht über die angegliederten Kommunen und viele weitere Informationen finden sich auf deren Homepage:
gemeinsames Kommunalunternehmen
Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte
Die Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Königsbrunn überwacht seit 2007 in mittlerweile 19 Kommunen den ruhenden und/oder fließenden Verkehr.
Eine Übersicht über die angegliederten Kommunen und viele weitere Informationen finden sich auf deren Homepage:
Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung
im Großraum Nürnberg
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein Projekt
der Städte Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen.
Er wurde zum 1. Januer 2010 gegründet.
Wolfratshausen
Zweckverband, Ausführung durch NWS
( Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft )
Zweckverband Landkreis Miltenberg
seit 2007
bis 2010 durch NWS, danach mit eigenem Personal