Michael Hopczyk heißt der erste Gemeindevollzugsbedienstete (GVD) der Stadt Kraichtal. Er trat seinen Dienst im November 2013 bei der Stadtverwaltung an und ist dem Ordnungsamt zugeteilt.
„Ich freue mich auf das große Aufgabenspektrum, das mich bei der Stadt Kraichtal auf der neu geschaffenen Stelle erwartet“ – so Herr Hopczyk im Gespräch mit mir.
Im Zuge der Einarbeitung hospitierte er zunächst einige Wochen bei einer benachbarten Kommune und wurde so auf die vielfältigen Aufgaben als Gemeindevollzugsbediensteter der Ortspolizeibehörde vorbereitet:
1. Überwachung der Vorschriften der Gemeindesatzungen und der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Kraichtal (PoLVO).
2. Überwachung im Straßenverkehrsrecht.
3. Vollzug der Verkehrsverbote mit Anhalterecht auf Feldwegen, sonstigen beschränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonderwegen.
4. Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken und über die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen.
5. Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, über das Reinigen, Räumen und Streuen öffentlicher Straßen und über den Schutz öffentlicher Straßen.
a) Überwachung der Vorschriften der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege i. S. d. § 3 der Streupflicht-Satzung.
b) Überwachung von Sondernutzungen aufgrund von § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG), insbesondere Plakatierungen und Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.
Ausgestattet mit Dienstkleidung, Smartphone, Arbeitsmaterialien und Dienstfahrzeug nimmt Herr Hopczyk außer den polizeilichen Vollzugsaufgaben auch die Außendienstaufgaben des Ordnungsamtes wahr. Insbesondere obliegt ihm die Mitwirkung bei der Kontrolle verkehrsrechtlicher Beschilderungen, Kontrollgänge und Ermittlungsdienste.